Aktuelle Besuchsregelung

Stand: 25.01.2022

Um unsere Patienten und Mitarbeiter so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen, gilt in unserem Haus für alle Besucher und Begleitpersonen folgende verbindliche Regelung:

  • Es gilt die 1-1-1-Regelung: Besuch ist nur einmal täglich für eine Person in der Zeit von 14 bis 19 Uhr für maximal eine Stunde möglich. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen Name und Telefonnummer ebenso wie die Besuchszeiten am Empfang registriert werden.
     
  • Es gilt die 2G*-Regel: Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder in den letzten 3 Monaten von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind. Zusätzlich müssen Sie einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen, d.h. negativer Schnelltest (< 24 Stunden) oder negativer PCR-Test (< 48 Stunden) aus einem offiziellen Testzentrum. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (ohne Begleitperson).
     
  • Für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen. Sie dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Ausnahmefällen Besuch empfangen.

Weitere Regelungen:

  • Eine Begleitperson ist generell nur bei jugendlichen oder bei besonders hilfsbedürftigen Patienten erlaubt und nur mit ärztlicher Genehmigung.
  • Bitte tragen Sie als Besucher oder Begleitperson eine FFP2-Maske im gesamten Krankenhauses, auch in einem Patientenzimmer. Das Tragen von Medizinischen Masken ist in unserem Haus nicht erlaubt.
  • Patienten tragen in Warte- und Aufenthaltsbereichen eine medizinische Maske, wenn möglich eine FFP2-Maske .
  • Bitte halten Sie w.m. einen Sicherheitsabstand von 1,5 m zu allen anderen Personen ein.

Ein-/Ausgang:

Ein Zutritt zum Krankenhaus ist für Besucher weiterhin nur über den Haupteingang in der Holzstraße möglich. Der Ausgang befindet sich an der Liegendkrankeneinfahrt (Vincentiusstraße). Dort können auch Patienten und Besucher abgeholt werden. Bitte sprechen Sie die Abholzeit vorab persönlich mit Ihrem Angehörigen oder mit der Station ab.

Ein Zutrittsversbot gilt:

  • Personen mit akuten Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit), akutem Geruchs- oder Geschmacksverlust, Fieber, eigener Erkrankung an COVID-19 in den letzten 4 Wochen oder Kontakt zu COVID-19-Patienten in den letzten 14 Tagen dürfen das Krankenhaus als Besucher oder Begleitperson nicht betreten.
  • für Besucher, die die Masken-, Nachweis- oder Dokumentationspflicht verweigern.

Der Sprechstundenbetrieb wird aufgrund der hygienischen Vorgaben so gestaltet sein, dass möglichst keine Wartezeiten entstehen. Alle Besucher müssen aber während ihres gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus eine FFP2-Maske tragen. Begleitpersonen sind nur ausnahmsweise bei hilfsbedürftigen Patienten oder in besonders schwierigen Situationen erlaubt. Dies erfordert eine Genehmigung des Chefarztes. Für Begleitpersonen gilt die 3G-Regel.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen können Sie das Krankenhaus nicht durch den Haupteingang (Holzstraße) verlassen. Der Ausgang befindet sich zurzeit auf der Rückseite des Hauses (Vincentiusstraße). Hier kann Sie ein Angehöriger oder ein Taxi nach Ihrem Termin wieder abholen.

Wir haben in unserer Zentralen Notaufnahme einen speziellen Wartebereich und einen eigenen Untersuchungsraum für alle Patienten mit grippalen Symptomen eingerichtet, um potentielle Grippe- und COVID-19-Patienten von Anfang an von anderen Kranken zu trennen. So möchten wir vermeiden, dass sich Patienten untereinander anstecken. Die weitere Vorgehensweise richtet sich streng nach den aktuellen RKI-Vorgaben.

Patienten, die mit grippalen Symptomen und Fieber stationär aufgenommen werden, werden mit einer Abstrichuntersuchung auf das Vorliegen von COVID-19 untersucht. Mit Beginn der nächsten Grippewelle wird parallel auch auf das Influenza-Virus getestet. Das Ergebnis liegt allerdings erst am nächsten Tag vor. In diesem Zeitraum werden die Patienten getrennt von anderen Kranken auf einem speziell dafür vorbereiteten Isolierbereich von gesondert geschultem Pflegepersonal und Ärzten betreut. Dafür halten wir Zimmer frei.

Wichtige Hinweise und Fakten zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI)

Alle wichtigen Informationen in einer Übersicht, bietet die Homepage des Bundesgesundheitsministeriums

Aktuelle Hinweise zur Situation in der Region finden Sie auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises. Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Kontakt

Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer
Holzstr. 4a
67346 Speyer

Telefon:
06232 133-0

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