Die MAV stellt sich vor !

Die Mitarbeitervertretung (MAV) unseres Hauses existiert
seit 1986 und zählt zur Zeit 11 Mitglieder, welche aus
verschiedenen Arbeitsbereichen kommen.
Die aktuelle MAV wurde am 14. Mai 2009 neu gewählt.

Was sind eigentlich Mitarbeitervertretungen:

Sie sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht, und den Betriebsräten ähnlich.
In Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch den Personalvertretungsgesetz von Bund oder Ländern. Die Rechtsform, wie Stiftung, Verein oder Körperschaftsstatus, spielt dabei keine Rolle.
Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert.
Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in den Mitarbeitervertretungsgesetzen der einzelnen Gemeinschaften geregelt.

Was macht die MAV hier vor Ort?

Sie ist behilflich bei Problemen einzelner Mitarbeiter oder Abteilungen und vermittelt bei Konflikten zwischen Mitarbeiter und Dienstgeber, deshalb ist auch jedes Mitglied der MAV allzeit ansprechbar.
Gegebenenfalls können auch, im Auftrag der Mitarbeiter, Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber getroffen werden.
Um den stetig wachsenden Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden, besuchen die Mitglieder immer wieder Fortbildungsseminare.
Sowohl bei Einstellungen als auch bei Kündigungen ( ordentlich / außerordentlich ) ist die MAV zustimmungspflichtig.
Verschiedene Mitglieder aus der MAV sind in diversen internen und externen Gremien wie z.B. Arbeitssicherheitsausschuss, Diözesane - und Krankenhaus AG vertreten.
Neben der Organisation und Durchführung der Betriebsausflüge, ist die MAV auch für das Grillfest der Mitarbeiter verantwortlich.
Eine angenehme Pflicht ist auch die Gratulation zu runden Geburtstagen und Dienstjubiläen.
In den Aufgabenbereich der MAV fällt auch die Wahl eines Jugendsprechers und einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte.
Sitzungen der MAV finden in 14 tägigem Turnus statt.

Kontakt:

Die MAV ist Montags bis Donnerstag in der Zeit von 13 Uhr - 14 Uhr unter (0 62 32) 1 33 - 1 54 oder
unter mav.vincenz.speyer@remove-this.gmx.de zu erreichen.

Mitglieder:

Udo Schantz
Udo Schantz
Annerose Nofz
Annerose Nofz
Sylvia Holzhäuser
Sylvia Holzhäuser
Ingrid Mohr
Ingrid Mohr
Jürgen Schlosser
Jürgen Schlosser
Daniela Bechtold
Daniela Bechtold
Marc Oppinger
Marc Oppinger
Dr. Nina Böhle
Dr. Nina Böhle
Mathias Adam
Mathias Adam
Carolin Baumgärtner
Carolin Baumgärtner
Helga Welling
Helga Welling

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