März 2012
Neue Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO)
Am 29. Februar 2012 ist die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie setzt auf Landesebene die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom Juli 2011 um. Die MedHygVO gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen des Ambulanten Operierens, REHA-Kliniken, Dialysepraxen und Tageskliniken. Mit dieser Verordnung werden den genannten Einrichtungen Regelungen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und multiresistenten Krankheitserregern verbindlich vorgeschrieben.
Die meisten Inhalte der MedHygVO sind nicht neu. So gibt es zum Beispiel schon seit 2009 eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zur Einrichtung von Hygienekommissionen an Krankenhäusern, die deren Zusammensetzung und Aufgaben beschreibt. Im St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer wurde übrigens bereits 1987 eine Hygienekommission eingerichtet. In der neuen Hygiene-Landesverordnung haben auch andere RKI-Empfehlungen Gesetzeskraft erlangt wie die Verpflichtung zur Beschäftigung von Krankenhaushygienikern, Hygienefachkräften und Hygienebeauftragten Ärzten, deren Aufgabenbereiche und Befugnisse hier präzise formuliert sind. Die MedHygVO gibt die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und auch die verbindliche Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortbildung in Hygiene und Infektionsprävention vor. Neu beschrieben ist die Funktion der Hygienebeauftragten in der Pflege, die Hygiene in den Klinikalltag hinein tragen und an das Krankenbett bringen sollen - ein Konzept, das wir in unserem Arbeitskreis Hygiene bereits erfolgreich umsetzen. Wir freuen uns, ALS Fachberater für praxisnahe Infektionsprävention und Qualitätssicherung mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene einen der erfahrensten Partner in der Krankenhaushygiene an der Seite zu haben.
Die neue Landesverordnung wird auch der wachsende Bedeutung multiresistenter Erreger in Hygiene und Infektionsprävention gerecht. Die MedHygVO verpflichtet Krankenhäuser zur Identifizierung von Keimträgern unter Risikopatienten durch geeignete Screening-Maßnahmen und zum problemorientierten Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten Erregern besiedelt oder infiziert sind. Erstmals hat auch die zeitnahe Weitergabe aller relevanten Informationen über diese Patienten an weiterbehandelnde Krankenhäuser und Pflegeheime, niedergelassene Ärzte und den Rettungsdienst verbindlichen Charakter erhalten.
Neben der Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen und multiresistenten Erregern, wie sie bereits im alten Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben war, verpflichtet die neue MedHygVO die Kliniken jetzt auch zur Erfassung von Antibiotikaverbrauch und Antibiotikaresistenz. Ausdrücklich wird die Notwendigkeit einer fachlichen Beratung durch Mikrobiologen und speziell ausgebildete Apotheker betont. Im St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer arbeiten wir schon seit Jahren mit den Mikrobiologen des renommierten Labors Limbach in Heidelberg zusammen und beteiligen uns an der bundesweiten Datenerfassung zum Antibiotikagebrauch des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker gemeinsam mit der Infektiologie der Universitätsklinik Freiburg (siehe Beitrag unten).
Wir haben im St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer die Bedeutung von Hygiene und Infektionsprophylaxe frühzeitig erkannt und können stolz darauf sein, bereits heute die zentralen Vorgaben der neuen Landesverordnung über Hygiene und Infektionsprävention umgesetzt zu haben.
Februar 2012
St.-Vincentius-Krankenhaus beteiligt sich an bundesweiter Datenerfassung zum Antibiotikagebrauch
Kritikloser ungezielter Einsatz von Antibiotika ist die Hauptursache für die ungehemmte Ausbreitung multiresistenter Bakterien. In die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vom Juli 2011 hat daher auch die Forderung nach einer Überwachung des Antibiotikagebrauchs Einzug gehalten. Im St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer gibt es schon seit Januar 2010 verbindliche Leitlinien für den kalkulierten Einsatz von Antibiotika, die in Form eines Taschenbuchs für die Kitteltasche in allen Fachabteilungen täglich Anwendung finden. Um die eigenen Daten mit anderen Kliniken vergleichen zu können, beteiligt sich das St.-Vincentius-Krankenhaus jetzt an einer bundesweiten Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs im Krankenhaus, die 2007 vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker gemeinsam mit der Infektiologie der Universitätsklinik Freiburg initiiert wurde und 2012 im Rahmen von DART an das Robert-Koch-Institut übergeben werden soll. Ziel ist ein verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika im Krankenhaus wie auch im ambulanten Bereich, zu dem wir engagiert beitragen wollen.

November 2011
In der Ausgabe September/ Oktober 2011 des Bundesgesundheitsblatts wurde eine neue Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dargestellt werden die Anforderungen an die Hygiene bei der Durchführung von Punktionen und Injektionen durch medizinisches Fachpersonal. Die im Juli 2011 verabschiedete Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat allen Empfehlungen der KRINKO praktisch Gesetzeskraft verliehen, so dass diese aktuelle Veröffentlichung besonderes Interesse verdient.
Das Risiko puntionsassoziierter Infektionen ist hierbei einerseits von der Art und dem Ort des Eingriffs abhängig. Andererseits spielt auch die allgemeine Abwehrlage des Patienten eine wichtige Rolle, die z. B. durch Grunderkrankungen mit begleitender Immunsuppression oder Gerinnungsstörung beeinflusst wird. Weiter Risikofaktoren für eine Infektionen stellen die Rahmenbedingungen beim Zubereiten und Aufziehen des zu injizierenden Medikaments, die Rahmenbedingungen der Punktion selbst (z. B. Notfallsituation, komplexe technische Abläufe), die Eigenschaften des applizierten Arzneimittels, die Erfahrung des Ausführenden aber auch die Liegedauer eines perkutan inserierten Katheters. In den Empfehlungen sind die möglichen infektiösen Komplikationen verschiedener Injektionen ebenso aufgelistet wie die in der Fachliteratur angegebenen Infektionsraten.
Für die Vorbereitung von Punktionen und Injektionen sind ebenso wie für die Durchführung selbst detaillierte Empfehlungen aufgeführt. Wiederholt wird auf die Notwendigkeit von Personalschulungen hingewiesen, die dokumentiert werden müssen. Der Erfolg der Schulungen sollte vor Ort durch Hygienefachpersonal überprüft werden.
Hinsichtlich der bei der Punktion erforderlichen hygienischen Barrieremaßnahmen (Tragen von keimarmen oder sterilen Handschuhen, von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz) werden Risikogruppen definiert. In einer ausführlichen Tabelle sind typische Eingriffe aus den verschiedenen Risikogruppen aufgeführt und die erforderlichen Hygienemaßnahmen aufgeführt.
In weiteren Abschnitten wird auf Besonderheiten bei der Anlage von Peridural- oder Spinalkathetern sowie von perkutanen endoskopischen Gastostomien (PEG) eingegangen. Hier wird insbesondere auf den Nutzen einer intravenösen Single-shot-Antibiotikaprophylaxe im Rahmen der PEG-Anlage hingewiesen. Auch auf ultraschallgesteuerte Punktionen wird eingegangen.
Die Empfehlungen können über die Homepage des RKI als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Oktober 2011
Im St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer hat Hygiene als Element der Patientensicherheit einen hohen Stellenwert. Die Klinik ist daher auch Mitglied des regionalen MRE- Netzwerkes der Krankenhäuser und Rehakliniken in der Metropolregion Rhein-Neckar.
„MRE“ steht für „multiresistente Erreger“. Parallel zum zunehmenden Einsatz von Antibiotika im stationären und vor allem auch im ambulanten Bereich sind immer mehr Bakterienstämme gegen viele der angewandten Antibiotika unempfindlich geworden (Antibiotikaresistenz) und lassen sich nur noch schwierig behandeln. Sie besiedeln häufig Menschen ohne sie krank zu machen und verbreiten sich mit der Verlegung von Patienten in andere Kliniken oder in Pflegeheime über Ländergrenzen hinaus.
In der Region Rhein-Neckar haben sich daher 40 Krankenhäusern länderübergreifend zum MRE-Netzwerk zusammengeschlossen. Durch enge Zusammenarbeit und verbesserten Informationsaustausch wollen sie eine weitere Verbreitung von MRE verhindern und zugleich die adäquate Behandlung von betroffenen Patienten sicherstellen. So wurden auf der Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts einheitliche Richtlinien für das Screening von Patienten auf MRSA verabschiedet. Effektive Hygiene setzt die Kooperation aller Partner im Gesundheitswesen voraus. Im MRE-Netzwerk wurde daher ein gemeinsamer Übergabebogen entwickelt, der alle weiterbehandelnden Ärzte, aber auch ambulante Pflegedienste, Altenheime und den Rettungsdienst über den Nachweis von MRE bei einem Patienten rechtzeitig informiert.